
Bei Veräußerung einer inländischen Liegenschaft durch einen Ausländer muss das Finanzamt eine Bescheinigung über die Entrichtung von Steuern (Grunderwerbsteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Einkommen- und Vermögensteuer) ausstellen. Diese nennt man Unbedenklichkeitsbescheinigung †“ kurz UB.
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